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BFH, 23.08.1961 - II 97/61 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zuwendung eines bestimmten Prozentsatzes aus dem Verkaufserlös eines Nachlassgrundstücks als Erwerb von Todes wegen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 73, 653
- BStBl III 1961, 504
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 30.06.1960 - II 254/57 U
Ausschluss der wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Erbschaftssteuerrecht
Auszug aus BFH, 23.08.1961 - II 97/61 U
Aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs II 254/57 U vom 30. Juni 1960 (BStBl 1960 III S. 348, Slg. Bd. 71 S. 266) ist nichts Gegenteiliges zu entnehmen.Aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs II 254/57 U vom 30. Juni 1960 (BStBl 1960 III S. 348, Slg. Bd. 71 S. 266) ist nichts Gegenteiliges zu entnehmen.
In seinem den ersten Rechtsgang abschließenden Urteil II 254/57 U vom 30. Juni 1960 (BStBl 1960 III S. 348, Slg. Bd. 71 S. 266) hatte der Senat die Sache zur erneuten Entscheidung an das Finanzgericht zurückverwiesen, weil auch das zweite Grundstück bei der Erbschaftsbesteuerung mit dem Einheitswert anzusetzen und der Reinnachlaß im Verhältnis der Erbteile der Erben zu versteuern sei; außerdem müßten die Vermächtnisse gesondert ermittelt und vom Erwerb der Erben abgesetzt werden, sie dürften nicht prozentual vom Gesamtnachlaß berechnet werden.
Mit Zustimmung des Testamentsvollstreckers und des Finanzgerichts hat das Finanzamt nach § 94 AO den vorläufigen Erbschaftsteuerbescheid auf Grund des Urteils des Senats II 254/57 U vom 30. Juni 1960 durch vorläufigen Bescheid vom 5. Oktober 1960 geändert und darin unter anderem die Grundstücke bei den Aktiven mit dem Einheitswert angesetzt, insoweit die Vermächtnisse aber nur in Höhe der anteiligen Einheitswerte, nicht mit dem tatsächlich geleisteten Betrag, abgesetzt.
Von diesen Rechtsgrundsätzen wollte der Senat in seiner Vorentscheidung II 254/57 U vom 30. Juni 1960 nicht abweichen.
- BFH, 12.07.1961 - II 164/59 S
Statthaftigkeit des Einspruchs eines Erben gegen einen an den …
Auszug aus BFH, 23.08.1961 - II 97/61 U
Der erkennende Senat hat in dem Urteil II 164/59 S vom 12. Juli 1961 (Slg. Bd. 73 S. 343) ausgesprochen, daß die einzige Möglichkeit, dem Erben bei bestehender Testamentsvollstreckerschaft die Führung eines Aktivprozesses zu ermöglichen, darin liegt, daß der Testamentsvollstrecker das geltend zu machende Recht dem Erben nach § 2217 BGB zur freien Verfügung überläßt und daß in der Zustimmung des Testamentsvollstreckers zur Führung des Prozesses durch den Erben die Freigabe nach § 2217 BGB liegen kann.Der Senat hat im Falle des Urteils II 164/59 S das Einverständnis des Testamentsvollstreckers zur Einlegung eines Einspruchs durch zwei Erben unter anderem daraus gefolgert, daß neben seinem Bevollmächtigten auch der Bevollmächtigte jener zwei Erben in der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht aufgetreten sei, ohne daß der Bevollmächtigte des Testamentsvollstreckers dem widersprochen hätte.